Bewegung, Spiel und Sport im Internet

 

 

 Corona, Schulsport und Sportunterricht im Schuljahr 2020/21

Stand 25.8. 2020
Wie geht es dieses Jahr mit dem Sport in der Schule weiter?

Nachdem seit Mitte März praktisch kein regulärer Sportunterricht mehr stattfand, soll nun in allen Bundesländern der Regelbetrieb in der Schule wieder anlaufen. Dass im Sportunterricht besondere Bedingungen bestehen, wird in den Regelungen der 16 Bundesländer aber nur wenig reflektiert. Es gibt mehr Fragen als Antworten.

Übersicht: Regelungen in den Bundesländern 
  (noch unvollständig)
 

Der Hinweis auf allgemeine Hygieneregeln ist sicherlich wichtig, reicht für den Sportunterricht nicht aus.
Die Liste der offenen Fragen, wie sie auf dieser Seite bereits zu Beginn der Coronazeit gestellt wurden, ist immer noch weitgehend unbeantwortet. 
Wird die Verantwortung einfach auf die Lehrkräfte abgewälzt?

Inhaltliche und methodische Fragen werden weitgehend offen gelassen. 
Vieles bleibt sehr vage:
"Direkte körperliche Kontakte sind auf das sportartspezifisch notwendige Maß zu reduzieren" (Hessen). 

Verbote werden selten genannt (Hessen: Zweikampfsportarten)
Niedersachsen: zusätzlich Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner- und Gruppenakrobatik, Wasserball, Rettungsschwimmübungen.
NRW und Schleswig-Holstein - Sportunterricht vorerst nur im Freien. In anderen Bundesländern wird dies ebenfalls empfohlen.
 

Empfehlungen zur Durchführung des Sportunterrichts im ersten Schulhalbjahr (NRW, 3. 8. 2020)

Sport & Bewegung in Corona-Zeiten  -  Beratung und Umsetzung für die Schule (Hessen - 20.8. 2020)


 

 
Der Umstand, dass bei sportlicher Aktivität ein vielfaches der sonst üblichen Atemmenge sowohl ein- als auch ausgeatmet wird, geht bisher in keine Überlegungen und Regelungen ein. 
Dass es allerdings dazu auch keinen gesicherten Erkenntnisstand gibt, macht die Sache nicht besser.
Abstandsregeln sind bei den meisten Sportarten, vor allem aber bei großen und kleinen Spielen kaum einzuhalten.
Sportunterricht mit Maske steht zurzeit nicht zur Diskussion.

Auch der Hinweis Sport "möglichst im Freien" zu betreiben, klärt nicht die Frage, was zu tun ist, wenn dies nicht möglich ist. Die Ausbreitung von Aerosolen in Sporthallen ist sehr vielen Bedingungen unterworfen und (selbst für Fachkräfte) nur schwer einzuschätzen. Auch die Belüftung von Sporthallen/Schwimmbädern ist dabei ein Thema.

NRW-Schulleiter beklagen dass das Ministerium "die gesamte Verantwortung" an Gesundheitsämter, Schulträger und Schulleitungen weitergebe. (WDR 25.8.)

Hygienekonzepte für Sportstätten sind notwendig - erlauben sie aber einen Sportunterricht wie wir ihn bisher kannten?
Organisationsformen mit Abstand - Lässt sich das im Alltag durchhalten?
Geräte, Matten, Schläger und Bälle vor/nach der Sportstunde desinfizieren? - Wie soll dies im Alltag funktionieren?
Reicht Händewaschen?
Wer setzt die Hygienemaßnahmen in Umkleideräumen durch?
Was ist mit Hilfe- und Sicherheitsstellungen durch Schüler und Lehrer ?

Können die in Rahmenpläne des Sportunterrichts beschriebenen Zielsetzungen und Kompetenzerwartungen überhaupt noch realisiert werden? Was und wie kann unterrichtet werden und wie soll unter diesen Bedingungen eine Bewertung aussehen?

Ein weiteres Problem sind die Sportkurse in der gymnasialen Oberstufe, vor allen auch die, die zum Abitur führen. Was ist möglich, was nicht? Dabei muss in sehr langen Zeiträumen vorgeplant werden.

Es wird in den nächsten Wochen sicherlich viel über Schule unter Coronabedingungen diskutiert werden. Bestehende Vorstellungen werden hinterfragt werden, neue Konzepte müssen erprobt werden.

Der Stellenwert des Sportunterrichts im Bildungsbereich sollte unterstrichen werden.
Einfach wird dies nicht, vor allem wenn es um praxistaugliche Konzepte geht.

Dass vielerorts der Sportunterricht ausfällt oder reduziert wird, ist nicht nur zu befürchten, sondern an einigen Schulenn auch schon Realität. 
 
 

Rolf Dober 8/2020



 
Lehrplanübersicht Bundesländer 
Stand 9.8. 

Allgemeine Übersicht für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs (ZDF, 5.8.)
Schulsport in den Ländern / Schulsportseiten


 

Mecklenburg-Vorpommern
"Sportunterricht kann abhängig von den räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort  stattfinden. Allerdings  darf  der  Sportunterricht  nur  innerhalb der fest definierten Gruppen durchgeführt werden. 
Dabei ist der Sportunterricht im Freien zu favorisieren. Sporthallen dürfen nur von Schülerinnen und Schülern aus einer Schule, die zur selben Gruppe gehören, genutzt werden. Auch der Schwimmunterricht kann unter Beachtung  der  Einhaltung  der  festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Schwimmbäder   stattfinden.   Bei der   Nutzung  von Räumlichkeiten außerhalb des Schulgebäudes   (z.B. Turn- und Schwimmhallen, Konzerträume, Musikstudios) gelten die dort beauflagten Hygieneregeln."

Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
(Hygieneplan für SARS-CoV-2)mit Wirkung ab 27.07.2020Stand: 22.07.2020


NRW
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist mit dem Schulstart am 12. August an allen weiterführenden und berufsbildenden NRW-Schulen auf dem Schulgelände sowie grundsätzlich auch im Unterricht vorgeschrieben.
Soweit Lehrkräfte den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicherstellen können, gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch für sie. Die Regelung läuft zunächst bis zum 31. August. 

"Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Ob eine zur Vermeidung hoher Aerosolenkonzentrationen ausreichende Belüftung der Sporthallen vorhanden ist, ist durch den Schulträger sicherzustellen. Auch die Größe der Umkleideräume sollte durch individuelle, schulinterne Belegungskonzepte berücksichtigt werden, sodass eine möglichst geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern sich zur gleichen Zeit in einer Umkleide befindet." (Schulsport NRW)
 

Hamburg
Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen müssen weiterhin untereinander den Mindestabstand einhalten, so dass der Unterricht in jahrgangsübergreifenden Kursen nur eingeschränkt möglich ist. Gleiches gilt für Sport, Schwimmen, Musik und Theater, wo in jedem Fall großen Abstandsregeln einzuhalten und Körperkontakte zu vermeiden sind.
www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/
 

Hessen

Anlage 2 zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen

Sport & Bewegung in Corona-Zeiten Beratung und Umsetzung für die Schule (20.8. 2020)
 

Sportunterricht und außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote während der Corona-Pandemie

Der Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Sportunterricht, außerunterrichtliche Sportangebote sowie Bewegungsangebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen stattfinden können. Zur Erfüllung der curricularen Anforderungen soll Sportunterricht in Präsenzform erteilt werden. Bewegungsfördernde Elemente sind im Unterricht aller Fächer und in den Pausen möglich. 

Vorgaben und Empfehlungen 
(1) In Ergänzung zum genannten Hygieneplan gilt: Der Sportunterricht, einschließlich des Schwimmunterrichts, findet im geregelten Klassen- oder Kurssystem der Schule statt. Außerunterrichtliche Sportangebote finden in festen Lern- oder Trainingsgruppen wie zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften oder Sportgruppen aus den Landesprogrammen „Schule & Verein“ sowie „Talentsuche-Talentförderung“ – einschließlich fester schulübergreifender Gruppen – statt. 

Jeder Gruppe wird innerhalb der Sportstätte ein festgelegter Bereich zugewiesen, die Gruppen dürfen sich nicht mischen. 
Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport sind in allen Inhaltsfeldern mit Ausnahme des Inhaltsfeldes „Mit und gegen den Partner kämpfen – Ringen und Raufen“ gemäß den Kerncurricula Sport möglich. Direkte körperliche Kontakte sind auf das sportartspezifisch notwendige Maß zu reduzieren. Unterricht und Angebote im Freien sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu favorisieren. Bei der Nutzung von Geräten ist auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln besonders Wert zu legen. Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist so zu organisieren, dass dieser nur kurz stattfindet. Der Mund-Nase-Schutz ist beim Umkleiden zu tragen. 

Sofern die Umkleidekabine nicht zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken oder Gegenständen benötigt wird, ist diese nach Benutzung gründlich zu lüften. Begegnungen von Gruppen im oder vor dem Umkleidebereich sind ebenso wie Warteschlangen beim Zutritt zur Sportstätte zu vermeiden. 

(2) Schulleitungen können in Abstimmung mit der Sportfachkonferenz weitere Maßnahmen beschließen. 

(3) Im Sinn einer weiteren schrittweisen Öffnung des Schulsports können innerschulische schulsportliche Wettbewerbe stattfinden. Die schulübergreifenden schulsportlichen Wettbewerbe werden bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt, um zu verhindern, dass Infektionen von außen in die Schulen hineingetragen werden und Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden können. Hinweise zur Sportstättennutzung einschließlich Schwimmbäder: Sportunterricht ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die der Schule durch den zuständigen Schulträger zugewiesen werden, zulässig. Dies gilt auch im öffentlichen Raum. Besondere Hygienekonzepte der Betreiber der Sportstätten und Schwimmbäder sind zu beachten. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler gelten die jeweils strengeren Regelungen. 

Niedersachsen
Seit dem 22.06.2020 ist der Unterricht im Fach Sport wieder zulässig. Dabei gelten jedoch Einschränkungen. Da das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht zugunsten möglichst fester Lerngruppen aufgehoben werden soll, beabsichtigt das Niedersächsische Kultusministerium im „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ festzulegen, dass nach den Sommerferien der Schulsport im Klassen- oder Kursverband ohne generelles Abstandsgebot durchgeführt werden kann. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport in Gruppen eines Schuljahrgangs bis höchstens 30 Personen statt.

Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen oder erfordern, wie z. B. Ringen, Judo, Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner- und Gruppenakrobatik, Wasserball, Rettungsschwimmübungen usw., bleiben weiterhin untersagt.
Näheres regelt der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule: https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/uebergreifende-themen/hygieneplan-corona-virus

Die Durchführung außerunterrichtlicher Schulsportveranstaltungen, z. B. von Schulsportwettbewerben wie Bundesjugendspielen, ist möglich, wenn lediglich die feste Gruppe, die auch gemeinsam unterrichtet wird, daran teilnimmt und keine weiteren Personen teilnehmen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung unter https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/

Die Schule kann weiterhin für alternative Bewegungsangebote sorgen – nach Möglichkeit im Freien.
 

Saarland
Grundsätzlich kann Sportunterricht stattfinden, es ist aufgrund der Regelungen im aktualisierten Hygieneplan allerdings mit Einschränkungen zu rechnen. 
Hierzu erarbeiten derzeit die Fachaufsichten in Abstimmung mit den Landesfachkonferenzen entsprechende Hinweise, die zeitnah an die Schulen weitergegeben werden.
 

Rheinland-Pfalz

Schwimmen fällt komplett aus. In der Halle darf Sport gemacht werden, wenn die Möglichkeit besteht, zu lüften. Das Bildungsministerium hat einen Leitfaden mit Verhaltensregeln herausgegeben.



 

Sport mit Maske?

Abstand im Sport - eine schwierige Aufgabe!
 
 



 
      Sportunterricht.de  -  Bewegung, Sport und Spiel im Internet
 
 
   

 

 
 
 Sportunterricht.de | Sportpädagogik-Online