Rechtliche Aspekte
bei der Planung und Durchführung eines Schulskikurses


 
Qualifikation von Lehrkräften
Schulskikurse/Klassenfahrten dürfen nur von LehrerInnen mit der Qualifikation zur Leitung solcher  Kurse durchgeführt werden. Auch Hilfskräfte müssen eine Übungsleiterqualifikation nachweisen.

Genaue Regelungen in Deutschland finden sich in den entsprechenden Erlassen der Bundesländer.

 

Folgende Aspekte sind u. a. zu beachten:

Ortskenntnis des Skigeländes und Fähigkeit zur Einschätzung des Schwierigkeitsgrades.
Die markierten Pisten dürfen nicht verlassen werden.

Die Lehrkraft hat sich über die örtlichen Erste – Hilfe – Einrichtungen und Rettungsmöglichkeiten  sowie die örtlichen  Notrufnummern zu informieren. Erste-Hilfe-Ausrüstung  muss mitgeführt werden.

Die für eine Gruppe verantwortliche Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie jederzeit bei kritischen oder gefährlichen Situationen am Hang eingreifen kann.

Die Gruppengröße ist dem Könnens- und Entwicklungsstand der Lernenden und den Gelände- und Witterungsbedingungen anzupassen.

Die  Alpinskier sowie die Bindungen und die  Schuhe müssen den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen und aufeinander abgestimmt sein. 

Beim Skifahren besteht die Pflicht, Helm und Handschuhe zu tragen.
Wegen der intensiven Sonnenstrahlung – auch bei bedecktem Himmel - muss eine  Skibrille  bzw.  eine Sonnenbrille getragen und Sonnenschutzmittel angewendet werden.
 

 

 
 
 
 
 



 
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