Lehrplan Sport - Hessen
Gymnasialer Bildungsgang / Jahrgangsstufen 11-1

Materialien zur Neuregelung der Abiturprüfung im Fach Sport
Entwurf /21.3. 2003

ausführliche Entwurfsfassung  als Word-Datei

Hinweise zu den Materialien zur Neuregelung der Abiturprüfung im Fach Sport
(W. Schülting-Enkler/ 21.03.2003 -  diesen Text als Word-Datei)
  
 Am 21.03.03 wurde zusammen mit dem Entwurf für die "Änderungs-Verordnung" zur VOGO/BG auch der Erlassentwurf zu den "Ausführungsbestimmungen für den sportpraktischen Teil in der Abiturprüfung" dem Landeselternbeirat übergeben und damit das Beteiligungsverfahren eröffnet. Das Beteiligungsverfahren kann sich bis zur Inkraftsetzung der Bestimmungen (Veröffentlichung im Amtsblatt) erfahrungsgemäß über Wochen bzw. Monate hinziehen.

Die beiden Dokumente sollen (aus Sicht des Faches Sport) Folgendes regeln:


Die wichtigsten geplanten Veränderungen für das Abiturfach sind danach:

1.   Im Leistungskursfach und im Grundkursfach (4. Prüfungsfach, mündliche Prüfung, Präsentation und Besondere Lernleistung im 5. Prüfungsfach) umfasst die Prüfung immer einen sportpraktischen und einen sporttheoretischen Teil.

2.  Im Grundkursfach wird der sportpraktische Teil im Verhältnis zum sporttheoretischen Teil nicht mehr 2:1, sondern 1:1 gewichtet.

3.  In dem sportpraktischen Teil wird immer die Bewegungsleistung bzw. das sportmotori-sche Können in einer Sportart oder in einer Sportartenkombination innerhalb eines Bewegungsfeldes überprüft. Die Prüfung muss aber einen Bezug zum Unterrichtsgeschehen aufweisen, u.a. zu den thematischen Schwerpunktsetzungen mit den Pädagogischen Perspektiven.

4.  Im Grundkursfach findet der sportpraktische Teil in einem Bewegungsfeld/einer Sportart nach Wahl des Prüflings statt (früher: in 2 Sportarten).

5.  Es wird bei den Verbindlichkeiten nicht mehr unterschieden zwischen Individual- und Mannschaftssportarten. Durch die Struktur der Bewegungsfelder müssen die Schülerin-nen/Schüler im LK-Fach sich aber in mindestens einer Individualsportart prüfen lassen, da alle Sportsspiele in einem Bewegungsfeld zusammengefasst sind.

6.  In den "cgs-Sportarten" werden nicht mehr Tabellen zur Bewertung vorgeschrieben, sondern - wie in allen anderen Sportarten auch - einheitlich die Anforderungen für die Bewertung mit 05 und 11 Notenpunkten beschrieben.

Mit Beginn des Beteiligungsverfahrens können die Entwurffassungen in der Fachöffentlichkeit diskutiert werden. Bei der Information von Schülerinnen/Schülern über die geplanten Anforderungen im Abiturfach Sport bitte unbedingt den Entwurfcharakter  der Dokumente beachten!
 
 



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